Hallenflohmarkt - Standrückgabe

Hinweis: reservierte Stände können nur in Ausnahmefällen zurückgegeben werden!

Standrückgabe aus persönlichen Gründen:
Sollte die Teilnahme am Veranstaltungstag nicht mehr möglich sein, kann der reservierte Standplatz nur in Ausnahmefällen zurückgegeben werden. Über den Ausnahmefall entscheidet das Hallenflohmarkt-Orgateam bzw. der SVB-Vorstand.

Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Standgebühr, lediglich die Kaution wird in diesem Fall nach Aufforderung zurückgezahlt.

Bei einer Erstattung muss die Quittungskopie mit dem Namen und den Bankdaten an: hallenflohmarkt@svbrokdorf.de gesendet werden.


Standrückgabe wegen Terminverschiebung:

Sollte es aus welchen Gründen auch immer zur Verlegung des Veranstaltungstermins kommen, ist der Standbetreiber verpflichtet sich eigenständig über geänderte Termine zu informieren, diese werden auf der Internetseite des SVB bekannt gegeben. Eine Erstattung der Standgebühren und Kaution wegen Nichtteilnahme am neu genannten Termin, kann im Nachgang nicht mehr geltend gemacht werden.
Eine Erstattungsaufforderung ist mind. 72 Stunden vor dem neuen Veranstaltungstermin an: hallenflohmarkt@svbrokdorf.de zu senden. In diesem Fall muss die Bankverbindung mitgeteilt und die Quittungskopie als Anlage beifügt werden.

Vielen Dank für das Verständnis.