CORONA Informationen

... aktuell gibt es keine Einschränkungen!



Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Corona-Bekämpfungsverordnung – Corona-BekämpfVO)
Verkündet am 29. März 2022, tritt in Kraft ab 03. April 2022
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https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/2022/220329_Corona-BekaempfungsVO.html

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Aktuelle Infos zu den geänderten CORONA-Regeln.
Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat am 18. März 2022 eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Sie tritt am 19. März 2022 in Kraft und ist gültig bis zum 2. April 2022!
Sportausübung Innenraum/indoor
Die bisher angewandten G-Regelungen entfallen. Es dürfen wieder alle Personengruppen uneingeschränkt Sport ausüben.
[ausführliche Infos sind in der Landesverordnung Schleswig Holsteins nachzulesen]

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/I/Presse/PI/2022/Corona/220318_neue_VO_verabschiedet.html

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Weitere Anpassungen der Corona-Bekämpfungsverordnung wurden in Schleswig Holstein beschlossen. Sie treten am Donnerstag, 3. März 2022, in Kraft. Die bisherigen 2G- und 2G-Plus-Regelungen werden weitgehend durch 3G-Regelungen ersetzt.

Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Corona-Bekämpfungsverordnung – Corona-BekämpfVO)
Verkündet am 01. März 2022, in Kraft ab 03. März 2022

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/2022/220301_Corona-BekaempfungsVO.html

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/I/_startseite/Artikel2022/I/220301_neueCoronaVO.html


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Konsolidierte der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 mit den Änderungen vom 14. Januar 2022
Verkündet am 11. und 14. Januar 2022, in Kraft ab 15. Januar 2022

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/2022/220114_LF_Corona-BekaempfungsVO.html

Verordnung zur Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und der Coronavirus-Einreiseverordnung

Die Landesregierung hat die Corona-Maßnahmen nochmals angepasst, die ab dem 15.01. 2022 gelten. Für alle, auf die eine der unten genannte Voraussetzung zutrifft, entfällt die zusätzliche Testpflicht bei 2G-Plus.
Es wurden Personengruppen den Menschen mit Boosterimpfung gleichgestellt, z.B. Menschen mit erst kürzlich vorgenommener Zweitimpfung oder Menschen mit Kombination aus Genesung und vollständiger Impfung.
Es gilt in der Sporthalle und auch in der Eishalle die 2G-Plus-Regel. Ausgenommen hiervon sind Kinder bis einschließlich 6 Jahren sowie minderjährige Schülerinnen und Schüler.
Nachweise:
0 - 6 Jahre: kein Nachweis erforderlich
7 - 17 Jahre: Schulbescheinigung und Lichtbildausweis (sofern vorhanden)
ab 18 Jahre:
Dreimal Geimpfte (Vollständig geimpft + Boosterimpfung)
Genesene innerhalb der ersten 3 Monate nach Erkrankung
Vollständig Geimpfte innerhalb der ersten 3 Monate nach der 2. Impfung
Genesene mit zusätzlicher Impfung
Hinweis: neue Vorschrift für Johnson & Johnson-Geimpfte
Die Definition für die vollständige Impfung von Personen, die ihre Erstimpfung mit dem Vakzin von Johnson & Johnson erhalten haben wurde geändert. Sie gelten ab sofort erst nach einer zweiten Impfung als "vollständig geimpft". Als "geboostert" gelten auch sie künftig erst nach Impfung Nummer 3.
Die Sparten-/Übungsleiter sind vom Vorstand autorisiert die Einhaltung der Regel zu überprüfen.
[ausführliche Infos sind in der Landesverordnung Schleswig Holsteins nachzulesen]
[Übersicht zur 2G Plus Regel für Sportstätten, indoor]
[Quarantäneschaubild  - Habe ich Symptome einer COVID-19-Infektion?]

Generell gilt beim Sport in Innenräumen für Personen ab 18 Jahre die 2G-Plus-Regel

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Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Corona-Bekämpfungsverordnung – Corona-BekämpfVO)
Verkündet am 11. Januar 2022, in Kraft ab 12. Januar 2022

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/2022/220111_Corona-BekaempfungsVO.html

§ 11 Sport
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/2022/220111_Corona-BekaempfungsVO.html#doc8c8d6823-0535-41f6-8f63-da51e3c7b4f0bodyText14


Verkündet am 14. Dezember, in Kraft ab 15. Dezember 2021 mit Änderungen vom 17. und 23. Dezember 2021 sowie vom 3. Januar 2022 vollständig in Kraft ab 4. Januar 2022

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/2021/211223_LF_Corona-BekaempfungsVO.html#doc8c630454-a2cd-4c41-b0c9-b485c2307b6ebodyText15


Verkündet am 20.November 2021, in Kraft ab 22. November 2021

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/2021/211120_Corona-BekaempfungsVO.html#docbb5db118-23b2-45c4-b978-f83e822cd8a9bodyText9


CORONA-Infos gültig ab dem 20.09.2021, verlängert am 17.10.2021

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/_documents/teaser_erlasse.html

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/Downloads/2021/_schaubild_coronaregeln_sh.pdf?__blob=publicationFile&v=9

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/2021/210915_corona_bekaempfungsVO.html#docef854a0f-8588-481e-9060-f38d16b4e61bbodyText15


Grundsätzlich gilt:

• Bei der Sportausübung im Innenbereich gilt die 3G-Regel (geimpft - genesen - getestet). Dies gilt sowohl für Sportler:innen als auch Übungsleiter:innen.

Gemeinsamer Sport als Gruppe ist im Freien ohne Einschränkungen möglich.



CORONA-Infos gültig ab dem 23.08.2021 

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/2021/210817_corona-bekaempfungsvo.html

Grundsätzlich gilt: 
• Bei der Sportausübung im Innenbereich wurde die Testpflicht eingeführt.
 
Sportausübung Innenraum/indoor: ... die Obergrenze entfällt.
 
• Erwachsene, Kinder und Jugendliche:
...  Testpflicht für Erwachsene,
...  Testpflicht entfällt für Kinder bis Vollendung des siebten Lebensjahres,
...  Testpflicht entfällt für minderjährige Schüler/innen, die mit einer Schulbescheinigung die regelmäßige Testung nachweisen. Das Bildungsministerium wird für die Schulen eine Musterbescheinigung erstellen. Durch diese Bescheinigung können die Schülerinnen und Schüler ihre in der Schule durchgeführten Corona-Test (und Ergebnisse) auch außerhalb der Schule vorlegen.


weitere Detailinformationen vom LSV gibt es hier zu lesen


CORONA-Infos gültig ab dem 26.07.2021 
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/2021/210722_Corona-BekaempfungsVO.html
- Testpflicht für Indoorsport entfällt für alle Kinder, Jugendliche und Erwachsenen.


CORONA-Infos gültig ab dem 28.06.2021 

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/2021/210625_Corona-BekaempfungsVO.html


CORONA-Infos gültig ab dem 14.06.2021

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/2021/210611_Corona-BekaempfungsVO.html

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Corona-Infos zum Sportbetrieb ab dem 31.05.2021

[ Hinweis: die Brokdorfer Sporthalle ist wg. Sanierungsarbeiten geschlossen]

Aktuelle Corona-Hinweise sind auf der Internetseite des Landes Schleswig-Holsteins zu finden.

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/2021/210529_Corona-BekaempfungsVO.html

Auszug aus dem Erlass:

§ 11 Sport
(1) Auf die Sportausübung finden die Regelungen der §§ 2 und 5 bis 5c keine Anwendung. Die gemeinsame Sportausübung ist mit höchstens 25 Personen innerhalb geschlossener Räume und mit höchstens 50 Personen außerhalb geschlossener Räume zulässig. Die gleichzeitige Nutzung von Turnhallen, Fitnessstudios und anderen Sportanlagen ist auf eine Person je 20 Quadratmeter, insgesamt auf höchstens 125 Personen in geschlossenen Räumen und auf 250 Personen außerhalb geschlossener Räume zu begrenzen.

(2) Innerhalb eines geschlossenen Raumes dürfen nur dann mehr als zehn erwachsene Personen Sport treiben, wenn sie im Sinne von § 2 Nummer 6 SchAusnahmV getestet sind. Dies gilt nicht, wenn je sporttreibender Person mehr als 80 Quadratmeter zur Verfügung stehen.

Corona-Infos zum Sportbetrieb ab dem 08.03.2021

Die Sporthalle ist weiterhin geschlossen.

Die Kabinen und Duschen sind gesperrt.

Der Sportplatz kann unter "Coronabedingungen" genutzt werden.

Bei Fragen könnt ihr euch auch direkt an die Spartenleiter/Übungsleiter wenden, vielleicht gibt es  Alternativangebote innerhalb der Sparte.


Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat am 6. März 2021 wie angekündigt zahlreiche Änderungen der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Zusätzlich zu den seit dem 1. März gültigen Öffnungsschritten werden damit zum Montag (8. März 2021) weitere Beschränkungen unter Auflagen aufgehoben. Für den vereinsgebundenen Sport konnten deutliche Lockerungen erreicht werden. Allerdings basieren diese auf den aktuellen Inzidenzzahlen, was konkret bedeutet, dass Lockerungen wieder zurückgenommen werden können, falls sich das Infektionsgeschehen verändert.

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/_documents/teaser_erlasse.html


Seit dem 2. November finden keine Sportaktivitäten im Verein statt!

Wir alle möchten wieder den "normalen" Sportbetrieben haben.
Aber leider ist dies nicht möglich, deshalb möchten wir Euch auf dieser Seite über die aktuell gültigen Regeln während der CORONA Zeit informieren.

Grundsätzlich gelten die aktuellen Verordnungen des Landes Schleswig Holstein sowie die Regeln der jeweiligen Sportverbände.

Des weiteren halten wir uns an die Auflagen der Gemeinde Brokdorf, die uns vorgibt wie und wann wir die Sportanlagen nutzen dürfen.

Alle Sportler*Innen und Gäste halten sich an die Regeln.

Darüber hinaus müssen wir als Sportverein die Kontaktdaten (Name, Adresse, Tel-Nr.) der Teilnehmer*innen bei jeder Trainingseinheit dokumentieren, denn die Kontaktnachverfolgung der am Sport Beteiligten ist lückenlos sicherzustellen.   

Probesportteilnehmer*innen müssen sich nach der 3. Einheit entscheiden in den Verein eintreten zu wollen. Wird keine Mitgliedschaft gewünscht, werden deren Daten nach vier Wochen vernichtet.

Die Teilnehmerlisten werden mit der aktuellen Mitgliederliste abgeglichen.


Hygienekonzept zur Nutzung der Sporthalle der Gemeinde Brokdorf 

a) Zum Betreten und Verlassen der Sporthalle ist eine Mund- und Nasenbedeckung anzulegen.
Die Regeln zur Husten und Niesetikette sind einzuhalten.

b) Beim Sportbetrieb ist auf ein Mindestabstand von 1,50 Meter zu achten, wenn die Gruppe mehr als 10 Personen umfasst und aus verschiedenen Haushalten kommt.( §2 und §11 der Landesverordnung)

c) Abstandsmarkierungen und Wegeregelungen sind deutlich sichtbar aufgebracht und einzuhalten.

d) Die Sanitärräume werden täglich gereinigt und desinfiziert.

e) In den Umkleidekabinen ist der Mindestabstand einzuhalten, die Duschräume dürfen nur von 2 Personen gleichzeitig genutzt werden.

f) Desinfektionsmittel zur Handhygiene der Sporthallenbesucher wird bereitgestellt.

g) Die Desinfektion der Sportgeräte obliegt den Nutzern der Sportanlage. 

h) Die Spartenleiter*innen sind weiterhin angewiesen, die Kontaktdaten der Sportler bei jeder Übungsstunde zu erfassen. 

i) Die Verhaltensregeln sind im Eingangsbereich der Sportstätte ausgehängt und einsehbar. 



weitere wichtige Links:

Coronaviris Informationen für Schleswig Holstein

DOSB

Die neue(n) Leitplanken des DOSB

DTB Empfehlungen

Landessportverband Schleswig Holstein


Elbe Ice Stadion Corona-Regeln


Bei weiteren Fragen wendet euch bitte an den Vorstand.