Entschädigungsordnung
regelt die Aufwandsentschädigungen und Vorstandsvergütungen
Entschädigung für Übungsleiter und Trainer
werden individuell gemäß Absprache unter Berücksichtigung von:
Qualifikation, Art der Arbeit und Dauer jeweils monatlich, halbjährlich, jährlich, saisonal oder nach Absprache bei Vorlage eines Tätigkeitsnachweises gezahlt.
Lehrgangs- und Qualifizierungskosten
können auf Antrag, nach Entscheidung durch den Vorstand, vom Verein übernommen werden.
Auslagenentschädigung
Vorstandsmitglieder, Spartenleiter und Übungsleiter bekommen ihre Auslagen erstattet, wenn sie nach vorheriger Genehmigung durch den Vorstand nachweislich für Angelegenheiten des SVB entstanden ist.
Ehrenamtspauschalen für Vorstandsmitglieder
werden gem. §2 / Abs. 6 der Satzung mit Vorstandsbeschluss vom 18.12.2014 wie folgt, ab dem 01.01.2015, gezahlt und rückwirkend Anfang Dezember überwiesen.
Jedes geschäftsführende Vorstandsmitglied und der Medienwart erhält pauschal 200,- € jährlich bzw. anteilig nach Dauer der Zugehörigkeit.
Jedes weitere Vorstandsmitglied erhält pauschal 100,- € jährlich bzw. anteilig nach Dauer der Zugehörigkeit.
Stand 11/2025
