Vorstand Leitfaden

regelt die Arbeiten und Aufgaben innerhalb der Vorstandsarbeit

  • Die Vorstandsmitglieder können nur innerhalb des erweiterten Vorstands mehrere Ämter ausüben, dem geschäftsführenden Vorstand ist dies untersagt.
    (Beispiel: 1. Vorsitzender und Kassenwart ist nicht zulässig)
  • Die Vorstandsmitglieder verpflichten sich gem. §5 BDSG (Datengeheimnis) zum Stillschweigen, eine entsprechende Datenschutzvereinbarung wird mit Aufnahme der Vorstandsarbeit schriftlich erklärt.
  • Jedes Vorstandsmitglied ist für das Gemeinwohl des Vereins mitverantwortlich.
  • Die Vorstandsmitglieder nehmen an regelmäßigen Vorstandssitzungen teil.
  • Über die erfolgten Vorstandssitzungen fertigt der Schriftführer eine Niederschrift an.
  • Die Aufgaben der einzelnen Vorstandsmitglieder sind durch die Position innerhalb des Vorstands geregelt.
  • Die Vorstandsmitglieder werden für ihre ehrenamtliche Tätigkeit gem. § 2 / Abs. 6 der Satzung entsprechend der Entschädigungsordnung entlohnt.

 


Stand: 12/2014