Vorstand Leitfaden
regelt die Arbeiten und Aufgaben innerhalb der Vorstandsarbeit
- Die Vorstandsmitglieder können nur innerhalb des erweiterten Vorstands mehrere Ämter ausüben, dem geschäftsführenden Vorstand ist dies untersagt.
(Beispiel: 1. Vorsitzender und Kassenwart ist nicht zulässig) - Die Vorstandsmitglieder verpflichten sich gem. §5 BDSG (Datengeheimnis) zum Stillschweigen, eine entsprechende Datenschutzvereinbarung wird mit Aufnahme der Vorstandsarbeit schriftlich erklärt.
- Jedes Vorstandsmitglied ist für das Gemeinwohl des Vereins mitverantwortlich.
- Die Vorstandsmitglieder nehmen an regelmäßigen Vorstandssitzungen teil.
- Über die erfolgten Vorstandssitzungen fertigt der Schriftführer eine Niederschrift an.
- Die Aufgaben der einzelnen Vorstandsmitglieder sind durch die Position innerhalb des Vorstands geregelt.
- Die Vorstandsmitglieder werden für ihre ehrenamtliche Tätigkeit gem. § 2 / Abs. 6 der Satzung entsprechend der Entschädigungsordnung entlohnt.
Stand: 12/2014